Wärme

Der Energieausweis nach der Europäischen Gebäuderichtlinie

In Bearbeitung

Die Europäische Gebäuderichtlinie schreibt ab dem Jahr 2006 die gesamthafte energetische Bewertung von neuen Gebäuden bzw. Großsanierungen vor.
Seit Jänner 2008 sind die Bauvorschriften in Tirol und Vorarlberg harmonisiert. Es gilt die Verpflichtung zur Erstellung des Energieausweises nach der Tiroler Bauordnung TBO 2001 mit der 3. Bauordnungsnovelle ab 1.1.2008 und die neuen Technischen Bauvorschriften TBV 2008 . Ebenso verpflichtend sind die Richtlinien 1 bis 6 des Österreichischen Institutes für Bautechnik OIB .
In Deutschland ist diese Richtline ab 2002 in der Energieeinsparverodnung (EnEV) bzw. dem Energieeinspargesetz (EnEG) festgeschrieben. In Österreich sind das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) und die Energieverwertungsagentur (EVA) für die Erarbeitung der Energieausweisvorlage zuständig. Der Energieausweis gibt dem Bauherrn und dem Käufer, Mieter eine klare Bewertungsgrundlage über den energetischen Verbrauch des Gebäudes ähnlich der Verbrauchsbewertung von Waschmaschinen u.Ä.

Lesen Sie dazu :

Literatur, Nomen und Gesetze :

  • EU 2002/91/EG - Gebäuderichtlinie
  • Energieausweisvorlagegesetz BGBl. I 137/2006
  • OIB Richtlinie 6
  • OeNORM H 5055: 2008 02 01 - Norm, Energieausweis für Gebäude
  • OeNORM H 5056: 2010 01 01 - norm, Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Heiztechnik-Energiebedarf
  • OeNORM H 5057: 2010 01 01 - Norm, Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Raumlufttechnik-Energiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • OeNORM H 5058: 2010 01 01 - Norm, Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Kühltechnik-Energiebedarf
  • OeNORM H 5059: 2010 01 01 - Norm, Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Beleuchtungsenergiebedarf
  • OeNORM B 8110 -1 bis 6: Wärmeschutz im Hochbau
  • EN 832 - Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden - Berechnung des Heizenergiebedarfs - Wohngebäude
  • LEG - Leitfaden Energiebewusste Gebäudeplanung (Hessen)
  • EPHW - Energiepass Heizung / Warmwasser (Hessen)
  • DIN 4108 - Wärmeschutz im Hochbau (Deutschland)
  • SIA 380/1 - Thermische Energie im Hochbau (Schweiz)
  • EnEV - Energieeinsparverordnung (Deutschland)
bauphysikmayr, damit Ihnen nicht zu kalt wird